So funktioniert’s
Der „Schenker“ kauft einen Gutschein bei der VR Bank in Holstein eG (Geschäftsstelle Quickborn und Geschäftsstelle Ellerau) oder beim Empfang im Foyer des Rathaus Quickborn.
Mit dem Gutschein und dem dazugehörigen Geschenkumschlag erwerben Sie ein attraktives Geschenk für Verwandte und Freunde jeden Alters. Zudem wird bei jedem Gutschein-Kauf ein Info-Flyer beigelegt, in dem die wichtigsten Informationen zum Quickborn-Gutschein und wo er eingelöst werden kann, aufgeführt sind.
Nun kann der „Schenker“ alle Gutscheinbestandteile feierlich dem „Beschenkten“ überreichen.
Der „Beschenkte“ hat durch die große Anzahl an teilnehmenden Einzelhandels-Geschäften, Restaurants, Dienstleistungsunternehmen und Institutionen in Quickborn vielfältige Möglichkeiten sein Geschenk einzulösen.
Der Quickborn-Gutschein wird beim Bezahlen in den hier aufgeführten Quickborner Einzelhandels-Geschäften, Quickborner Dienstleistungsunternehmen und Quickborner Institutionen/Organisationen
wie bares Geld in Zahlung genommen.
Der Gutschein muss komplett eingelöst werden. Das bedeutet, der Kunde kann den Gutschein auf den Kaufpreis eine Ware, Dienstleistung o.ä. anrechnen lassen. Restbeträge werden nicht gutgeschrieben oder ausbezahlt. Der Umtausch in Bargeld ist ausgeschlossen. Bei Verlust besteht kein Ersatzanspruch. Der Gutschein ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Vervielfältigungen jeder Art sind untersagt.
In Kooperation mit der
Geschäftsstelle Quickborn
Kieler Straße 106
25451 Quickborn
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 9:00-12:30 / 14:30-18:00
Mi: 9:00-12.30
Fr: 9:00-12:30 / 14:30-16:00
VR Bank in Holstein eG
Geschäftsstelle Ellerau
Berliner Damm 3-11
25479 Ellerau